Angela Hundsberger

Steuernews

Artikel der Ausgabe August 2024

Vorsicht Nießbrauchfalle

Vorsicht Nießbrauchfalle

Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen Nießbrauchfall

Weitere Bürokratieentlastung

Weitere Bürokratieentlastung

Ergänzungen zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz

Einkommen- und Erbschaftsteuer

Einkommen- und Erbschaftsteuer

BFH-Urteil zur Bestimmung des maßgeblichen Begünstigungszeitraumes

Bekanntgabe bei widerrufener Empfangsvollmacht

Bekanntgabe bei widerrufener Empfangsvollmacht

BFH-Urteil zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei erloschener Vollmacht

Zustellung von Verwaltungsakten

Zustellung von Verwaltungsakten

Verlängerung der Zustellungsfiktion

Wegzugsbesteuerung

Wegzugsbesteuerung

Wegzugsbesteuerung entfällt bei tatsächlicher Rückkehr

Datensammlung Steuer 2024

Datensammlung Steuer 2024

Bundesfinanzministerium veröffentlicht umfangreiche Datensammlung

Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer unterfällt der Abzugsbeschränkung für doppelte Haushaltsführung

Zweitwohnungssteuer

Person streckt Hand aus darüber Schriftzug TAX und ein Dach - abstrakt, digital

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger mietete eine Zweitwohnung in München. Die Zweitwohnungssteuer wollte er zusätzlich zu den der Abzugsbeschränkung unterliegenden Mehraufwendungen geltend machen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes/EStG unterliegen Aufwendungen für die Nutzung der Zweitwohnung (Miete, Mietnebenkosten usw.) einer Abzugsbeschränkung von € 1.000,00 im Monat.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer generell zu den Aufwendungen für die Nutzung zählen und daher unter die Abzugsbeschränkung fallen (Urteil vom 13.12.2023, VI R 30/21, veröffentlicht am 4.4.2024).

Stand: 28. Juli 2024

Bild: 418studio / stock.adobe.com

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