Angela Hundsberger

Steuernews

Artikel der Ausgabe März 2024

Mehr Bürokratieentlastung

Mehr Bürokratieentlastung

Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf

Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024

Vorabpauschale für Investmentfonds 2024

Vorabpauschale für Investmentfonds 2024

Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten

Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer

Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer

Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Arbeitslohnbesteuerung

Arbeitslohnbesteuerung

Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben

Umzugspauschalen 2024

Umzugspauschalen 2024

Neue Pauschsätze ab 1.3.2024

Mit Wohn-Riester Heizung sanieren

Mit Wohn-Riester Heizung sanieren

Gebäudeenergiegesetz trat zum 1.1.2024 in Kraft

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Weltkugel, Geldschein und Dokumente

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Während die Steuer-Identifikationsnummern für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen bereits seit 2008 vergeben werden, waren Wirtschafts-Identifikationsnummern bisher nur als Rechtsgrundlage in § 139c Abgabenordnung präsent. Doch das soll sich dieses Jahr ändern. Nach einem Informationsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.12.2023 sollen die ersten Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024 vergeben werden. Die Vergabe soll auf Grund technischer und organisatorischer Anforderungen in Stufen erfolgen.

Zusammensetzung

Die Identifikationsnummern setzen sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Die Identifikationsnummern enthalten neben der neun Ziffern außerdem ein mit Bindestrich getrenntes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für die Identifizierung einzelner Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel: DE123456789-00001). Mit diesen Nummern soll jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zweck der eindeutigen Identifizierung für das Besteuerungsverfahren erhalten. Es soll außerdem eine klare Unterscheidung zwischen Privatpersonen vorgenommen werden können.

Unternehmensbasisdatenregister

Die Nummern sollen auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für das geplante Unternehmensbasisdatenregister verwendet werden. Mit diesem Register sollen Unternehmen von Berichtspflichten entlastet werden, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden („Once-Only"-Prinzip).

Stand: 26. Februar 2024

Bild: Sergey Nivens - stock.adobe.com

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