Angela Hundsberger

Steuernews

Artikel der Ausgabe Februar 2024

Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Neuerungen im Einkommensteuerrecht aus dem Wachstumschancengesetz zum Teil in Kreditzweitmarktförderungsgesetz verschoben

Neuerungen in den anderen Steuergesetzen

Neuerungen in den anderen Steuergesetzen

Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthält Änderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer

Renten 2024

Renten 2024

Was Rentner in 2024 beachten sollten

Neuerungen bei den Jahressteuerbescheinigungen 2024

Neuerungen bei den Jahressteuerbescheinigungen 2024

Inländische Banken bescheinigen ab 2024 auch Fremdwährungserträge

Nullsteuern für Photovoltaikanlagen

Nullsteuern für Photovoltaikanlagen

Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen

Immobilienerwerb Kanada

Immobilienerwerb Kanada

EuGH kippt Steuerprivileg für inländische vermietete Immobilien

eRechnungen für Unternehmer

eRechnungen für Unternehmer

Unternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen

Abschaltung von „sv.net“

Abschaltung von „sv.net“

Übergangsregelung endet zum 29.2.2024

Neuerungen bei den Jahressteuerbescheinigungen 2024

Bargeld mit Zeichen davor

Erträge aus Fremdwährungsanlagen

Ab 2024 müssen inländische Banken auch Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Fremdwährungen auf verzinslichen Anlagekonten im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigen und Steuern abführen. Es besteht bis 31.12.2024 zwar noch eine Nichtbeanstandungsfrist. Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger sollten sich aber jetzt schon darauf einstellen.

Der Hintergrund

Die Erfassungspflicht resultiert nicht aus einer Gesetzesänderung, sondern basiert aus der geänderten Auffassung des Bundesfinanzministeriums zu Fremdwährungsgewinnen aus dem Schreiben vom 19.5.2022, Randziffer 131. Danach sind Währungsgewinne/-verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer verbrieften oder unverbrieften verzinslichen Kapitalforderung oder eines verzinslichen Fremdwährungsguthabens (verzinsliches Fremdwährungskonto) gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG steuerpflichtig. Dabei stellt jede Einzahlung oder Zinsgutschrift auf ein verzinsliches Tages-, Festgeld- oder sonstiges Fremdwährungskonto einen Anschaffungsvorgang dar.

Keine steuerfreien privaten Veräußerungsgeschäfte

Bisher waren Fremdwährungsgeschäfte nur im Rahmen der Steuerpflichten für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) steuerpflichtig, sprich nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Dies gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung nur noch für Währungsgewinne/-verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer unverbrieften und unverzinslichen Kapitalforderung oder eines unverzinslichen Fremdwährungsguthabens. Diese sind gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG bei der Veräußerung des Fremdwährungsguthabens zu berücksichtigen.

Neue Vordruckmuster für die Jahressteuerbescheinigung

Im Zuge dessen änderte die Finanzverwaltung auch ihr Schreiben vom 23.5.2022 über die Ausstellung von Steuerbescheinigungen, sodass Banken beim Ausstellen der Jahressteuerbescheinigungen auch Fremdwährungsgewinne im Rahmen des § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG berücksichtigen müssen. Die Neuregelung wird auch dazu führen, dass vergangene Fremdwährungsgewinne dem Finanzamt aufgedeckt werden.

Stand: 28. Januar 2024

Bild: Swetlana Wall - stock.adobe.com

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