Angela Hundsberger

Steuernews

Artikel der Ausgabe Oktober 2024

Grund- und Kinderfreibeträge 2024

Grund- und Kinderfreibeträge 2024

Einkommensteuerfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen 2024 rückwirkend

Aussetzungszinsen verfassungswidrig

Aussetzungszinsen verfassungswidrig

BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig

Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025

Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage gegen Grundsteuer-Bundesmodell

Kirchensteuernachzahlungen

Kirchensteuernachzahlungen

Sonderausgabenabzug steht Arbeitnehmern auch bei Nachzahlungen an Arbeitgeber zu

Garantieverlängerung

Garantieverlängerung

Aufwendungen für eine Garantieverlängerung richtig buchen

Grenzgängerbesteuerung

Grenzgängerbesteuerung

BFH entscheidet über das Vorliegen einer Grenzgängereigenschaft bei nicht regelmäßiger Rückkehr an den Wohnsitzort

Steuerzahler-Gedenktag 2024

Steuerzahler-Gedenktag 2024

Wann Arbeitnehmer in 2024 für die eigene Tasche arbeiten

Neue Pfändungsfreigrenzen

Neue Pfändungsfreigrenzen

Neue Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Grundsteuer 2025

Zahl 2025

Grundsteuer 2025

Ab dem nächsten Jahr wird die Grundsteuer aus den nach der neuen Grundbesitzbewertung ermittelten Bemessungsgrundlage (Grundstückswerten) berechnet und erhoben. Anlass für die Grundsteuerreform bildete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 (1 BvL 11/14). Die obersten Verfassungsrichter erklärten die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen auf Basis von Grundbesitzwerten aus 1964 als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar.

Musterklagen

Anders als bei der Grundbesitzwertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes sehen die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer nach dem siebten Abschnitt des Bewertungsgesetzes keine Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Grundbesitzwertes mittels eines Sachverständigengutachtens vor. Hiergegen richtet sich aktuell eine erste Musterklage eines betroffenen Besitzers von vermieteten Eigentumswohnungen in Ostdeutschland (Chemnitz), die vom Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) sowie Haus & Grund Deutschland unterstützt wird.

Weitere Musterklagen

Der Bund der Steuerzahler unterstützt darüber hinaus mehrere Klagen aus anderen Bundesländern, die das Bundesmodell als Bewertungsmodell anwenden. Eine aktuelle Übersicht finden Betroffene auf der Homepage des Steuerzahlerbundes (www.steuerzahler.de).

Stand: 25. September 2024

Bild: Antony Weerut - stock.adobe.com

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